Regionalbudget 2025

Aufruf

an die Bürger, Institutionen und Vereine unserer Gemeinden
zur Einreichung von Förderanfragen
im Rahmen des ILE-Regionalbudgets 2025

 

Worum geht es?

Das „Regionalbudget“ ist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in Bayern. Die zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich aus einer maximalen Zuwendung von 45.000 Euro und einem Eigenanteil der Gemeinden der ILE Nordries - Wallerstein, Maihingen, Marktoffingen, Fremdingen und Ehingen – in Höhe von maximal 5.000 Euro zusammen. Förderfähig sind Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Generell beläuft sich der Fördersatz auf 60 Prozent und die maximale Zuwendung auf 5.000 Euro pro Projekt. Der Fördersatz bezieht sich ab sofort auf den Bruttobetrag. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von unter 500 Euro werden nicht gefördert. Alle Informationen rund um die Förderhöhe und mögliche Ausnahmeregelungen können in den erweiterten Verfahrensbedingungen in Kapitel 6.5 oder auf der Unterseite "Über das Regionalbudget" nachgelesen werden. Der Förderbetrag wird zu 90 % vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) und zu 10 % von der ILE Nordries getragen.


Fördervoraussetzungen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Insbesondere der gemeinschaftliche Nutzen des Projekts für die Einwohner ist dabei wichtig. Alle Infos zum Regionalbudget und die Bewertungskriterien finden Sie am Ende dieser Seite.

Wer kann einen Antrag stellen?

Das Förderprogramm kann von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie von Privatpersonen genutzt werden.


Ablauf des Förderprozesses

Wenn Sie eine passende Projektidee haben, können Sie bis zum 31.01.2025 einen Förderantrag stellen. Ihr Antrag wird dann geprüft und in der kommenden Sitzung des ILE-Gremiums bewertet. Falls Ihr Projekt für das Förderprogramm ausgewählt wird, schließt die ILE Nordries mit Ihnen einen Vertrag. Nach Vertragsabschluss dürfen Sie mit der Umsetzung des Projekts beginnen. Nach Abschluss des Projekts ist lediglich noch ein Durchführungsnachweis einzureichen und Sie erhalten Ende 2025 den Förderbetrag. Das Antragsformular und die Bewertungskriterien finden Sie am Ende der Seite.


Fristen

Bitte richten Sie Ihren Projektantrag bis spätestens Freitag, 31.01.2025 an:
Markt Wallerstein, Max Josef Vachal, Weinstraße 19, 86757 Wallerstein.
Das Projekt muss bis spätestens 20.09.2025 vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein und
der Durchführungsnachweis ist inkl. Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fotos bis spätestens 1.10.2025 vollständig bei der ILE vorliegen.

Weitere Neuerungen

Zuschüsse Dritter sind nicht länger von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Sie sind nun zulässig, solange die Gesamtheit aller erhaltenen Mittel den förderfähigen Betrag nicht übersteigt (d.h. solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht).

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit muss bei Berichterstattungen von bewilligten und geförderten Kleinprojekten zukünftig auf die Förderung durch das StMELF hingewiesen werden. Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt auf Seite 3 und auf unserer Unterseite "Über das Regionalbudget".


Noch Fragen?
Wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um das Thema Regionalbudget an ILE-Umsetzungsbegleiter Max Josef Vachal unter der Rufnummer 09081 2760-30 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Dokumente

Antragsformular 2025 pdf 2 34x34

Bewertungskriterien 2025 pdf 2 34x34

Ergänzende Verfahrensbestimmungen 2025 pdf 2 34x34

Merkblatt zur Durchführung 2025 pdf 2 34x34

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