Seit Einführung des Regionalbudgets konnten bereits zahlreiche Kleinprojekte umgesetzt werden. Ergänzend zu den Projektlisten der einzelnen Jahre stellen wir Ihnen eine fortlaufende Kontaktliste aller nutzbaren und ausleihbaren Kleinprojekte im Fördergebiet der ILE Nordries zur Verfügung.
Die Liste informiert über
- den angebotenen Gegenstand bzw. das Kleinprojekt
- den jeweiligen Kleinprojektträger
- das Gebiet, in dem das Angebot zur Verfügung steht
- die Zielgruppe
- den vorgesehenen Nutzungszweck
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Kleinprojektträger.
Regelungen zum Verleih
- Die Lagerung und Verwaltung der geförderten Gegenstände erfolgt durch die Kleinprojektträger.
- Beim Verleih ist eine Rückgabefrist zu vereinbaren.
- Durch den Verleih darf kein Gewinn erzielt werden.
- Es dürfen keine Miet- oder vergleichbaren Gebühren zur Gewinnerzielung verlangt werden.
- Eine angemessene, kostendeckende Leihgebühr ist möglich. Berücksichtigt werden können beispielsweise unmittelbar durch den Verleih entstehende Kosten für:
- Reinigung und Verbrauchsmaterial
- Übergabe oder Rückholung
- Fahrtkosten
- nutzungsbedingte Betriebs- oder Energiekosten
Kaution
Zusätzlich kann eine Kaution von maximal 10 % des gewährten Zuschusses erhoben werden.
Die Kaution sollte dem jeweiligen Gegenstand und dem möglichen Schadensrisiko angemessen sein. 5 % des Zuschusses können hierbei als Orientierung dienen.
Beispiel: Bei einem Zuschuss von 5.000 € beträgt die maximale Kaution 500 €. Eine Kaution von 250 € (5 %) wäre beispielsweise eine angemessene Orientierung.
Die Kaution dient ausschließlich als Sicherheit und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.

